1. Allgemeines
Die KIRRON- Beach- Anlage ist nicht öffentlich. Neben dieser Platzordnung ist die Platzordnung für die gesamte
Vereinsanlage zu beachten. Das Hausrecht auf der
KIRRON- Beach- Anlage wird ausgeübt durch den Vorstand des TSV
Münchingen,
die Abteilungsleitung, den Beachwart und den Stellvertretenden
Beachwart. Alle Spieler werden gebeten, Spieler auf falsches
Verhalten im Rahmen dieser Platzordnung hinzuweisen. Der TSV Münchingen
stellt auf der KIRRON- Beach- Anlage für Volleyball:
Pfosten, Netze, Netzantennen und Spielfeldumrandungen zur Verfügung.
Bälle werden nicht gestellt. Die Anlage ist auch für
die Ausübung der folgenden Sportarten vorbereitet: Tennis, Beachminton,
Speedminton, Soccer und Beachhandball Bei Interesse bitte
wir um Rücksprache mit dem Beachwart.
2. Nutzungszeiten
Die KIRRON- Beach- Anlage ist während der Sommermonate geöffnet.
3. Belegungsplan/Spielberechtigung
Es wird ein Belegungsplan geführt.
Vorrang haben:
- Mitglieder der Volleyballabteilung des TSV Münchingen
- Mitglieder anderer Abteilungen des TSV Münchingen
- Sportgruppen
4. Spartenbeitrag und Sportgruppenbeitrag der KIRRON Beach Anlage
Mit dem Spartenbeitrag erhält ein TSV-Mitglied die Berechtigung zur Nutzung eines Beach-Volleyball-Feldes für eine Stunde pro Woche und Saison. Sportgruppen (Nicht-TSV-Mitglieder) erhalten die Berechtigung zur Nutzung der Anlage durch den Sportgruppenbeitrag. Es muss ein Ansprechpartner und ein Stellvertreter genannt werden. Der Ansprechpartner erhält die Schlüssel für die Anlage und er ist für die Einhaltung der Platzordnung verantwortlich.
5. Pflege der KIRRON- Beach- Anlage
Die Pflege der KIRRON- Beach -Anlage wird durch die Spielberechtigten
erfüllt. Die KIRRON- Beach -Anlage ist immer sauber zu
halten. Mitgebrachter Müll ist wieder mitzunehmen. Auf der Sandfläche
sind Glasflaschen verboten. Nach Ende der Nutzungszeit
muss das Spielfeld mit Hilfe von Schaufeln begradigt und das Netz
entspannt werden. Sollten die Umkleide- und Duschräume des TSV
benutzt werden,
muss der Körper unbedingt vorher an der Außendusche von Sand gereinigt werden. Die Kleidung ist, so gut als
möglich, vom Sand zu befreien. Es gelten die Nutzungsbestimmungen des TSV Gebäudes. Tiere jeglicher Art sind auf der
KIRRON- Beach -Anlage nicht gestattet. Offenes Feuer ist verboten. Nach Verlassen der KIRRON- Beach -Anlage sind Türen und Tore
abzuschließen. Sollten Beschädigungen auf oder an der KIRRON- Beach -Anlage festgestellt werden, ist dies dem Beachwart
unverzüglich per Telefon oder E-Mail mitzuteilen.
6. Haftung
Die Nutzung der KIRRON- Beach- Anlage und der Sportangebote geschieht auf eigene Gefahr. Der TSV Münchingen übernimmt keinerlei Haftung für Schäden und Verletzungen, die sich auf der KIRRON- Beach -Anlage ereignet haben. Unfallversichert sind nur die Mitglieder des TSV Münchingen im Rahmen der bestehenden Unfallversicherung des TSV Münchingen. Für Nicht-Mitglieder besteht keine Versicherung. Für Wertgegenstände wird keine Haftung übernommen. Eltern haften für ihre Kinder. Die Spielberechtigen haften für mutwillige Beschädigungen in der gesamten Anlage und in den Umkleide- und Duschräumen sowie für sämtliche Schäden, die sie in „nicht üblicher“ Ausübung der gebuchten Sportart verursacht haben.
7. Parkplätze/Weg
Die Parkplätze neben dem Beachfeld und die Straße vom Eingangstor bis zum Tor der KIRRON- Beach -Anlage sind Eigentum der Stadt, Nutzungsrecht liegt beim TSV Münchingen. Es gilt die Parkordnung des TSV Münchingen.
8. Verstöße
Verstöße gegen diese Platzordnung können durch den TSV mit dem Entzug des Nutzungsrechts geahndet werden. Dies trifft Vereinsmitglieder ebenso wie Nichtvereinsmitglieder.
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