Platzordnung

1. Allgemeines

Die KIRRON – Beachanlage ist nicht öffentlich. Neben dieser Platzordnung ist die Platzordnung für die gesamte Vereinsanlage zu beachten. Das Hausrecht auf der KIRRON – Beachanlage wird ausgeübt durch den Vorstand des TSV Münchingen, die Abteilungsleitung, den Beachwart und den Stellvertretenden Beachwart. Alle Spieler werden gebeten, Spieler auf falsches Verhalten im Rahmen dieser Platzordnung hinzuweisen. Der TSV Münchingen stellt auf der KIRRON – Beachanlage für Volleyball: Pfosten, Netze, Netzantennen und Spielfeldumrandungen zur Verfügung. Bälle werden nicht gestellt. Die Anlage ist auch für die Ausübung der folgenden Sportarten vorbereitet: Tennis, Beachminton, Speedminton, Soccer und Beachhandball. Bei Interesse bitten wir um Rücksprache mit dem Beachwart.

2. Nutzungszeiten

Die KIRRON – Beachanlage ist während der Sommermonate geöffnet.

3. Belegungsplan/Spielberechtigung

Es wird ein Belegungsplan geführt.
Vorrang haben:

  1. Mitglieder der Volleyballabteilung des TSV Münchingen
  2. Mitglieder anderer Abteilungen des TSV Münchingen
  3. Sportgruppen

4. Spartenbeitrag und Sportgruppenbeitrag der KIRRON – Beachanlage

Mit dem Spartenbeitrag erhält ein TSV-Mitglied die Berechtigung zur Nutzung eines Beach-Volleyball-Feldes für eine Stunde pro Woche und Saison. Sportgruppen (Nicht-TSV-Mitglieder) erhalten die Berechtigung zur Nutzung der Anlage durch den Sportgruppenbeitrag. Es muss ein Ansprechpartner und ein Stellvertreter genannt werden. Der Ansprechpartner erhält die Schlüssel für die Anlage und er ist für die Einhaltung der Platzordnung verantwortlich.

5. Pflege der KIRRON – Beachanlage

Die Pflege der KIRRON – Beachanlage wird durch die Spielberechtigten erfüllt. Die KIRRON – Beachanlage ist immer sauber zu halten. Mitgebrachter Müll ist wieder mitzunehmen. Auf der Sandfläche sind Glasflaschen verboten. Nach Ende der Nutzungszeit muss das Spielfeld mit Hilfe von Schaufeln begradigt und das Netz entspannt werden. Sollten die Umkleide- und Duschräume des TSV benutzt werden, muss der Körper unbedingt vorher an der Außendusche von Sand gereinigt werden. Die Kleidung ist so gut wie möglich vom Sand zu befreien. Es gelten die Nutzungsbestimmungen des TSV Gebäudes. Tiere jeglicher Art sind auf der KIRRON – Beachanlage nicht gestattet. Offenes Feuer ist verboten. Nach Verlassen der KIRRON – Beachanlage sind Türen und Tore abzuschließen. Sollten Beschädigungen auf oder an der KIRRON – Beachanlage festgestellt werden, ist dies dem Beachwart unverzüglich per Telefon oder E-Mail mitzuteilen.

6. Haftung

Die Nutzung der KIRRON – Beachanlage und der Sportangebote geschieht auf eigene Gefahr. Der TSV Münchingen übernimmt keinerlei Haftung für Schäden und Verletzungen, die sich auf der KIRRON – Beachanlage ereignet haben. Unfallversichert sind nur die Mitglieder des TSV Münchingen im Rahmen der bestehenden Unfallversicherung des TSV Münchingen. Für Nicht-Mitglieder besteht keine Versicherung. Für Wertgegenstände wird keine Haftung übernommen. Eltern haften für ihre Kinder. Die Spielberechtigten haften für mutwillige Beschädigungen in der gesamten Anlage und in den Umkleide- und Duschräumen sowie für sämtliche Schäden, die sie in „nicht üblicher“ Ausübung der gebuchten Sportart verursacht haben.

7. Parkplätze/Weg

Die Parkplätze neben dem Beachfeld und die Straße vom Eingangstor bis zum Tor der KIRRON – Beachanlage sind Eigentum der Stadt, Nutzungsrecht liegt beim TSV Münchingen. Es gilt die Parkordnung des TSV Münchingen.

8. Verstöße

Verstöße gegen diese Platzordnung können durch den TSV mit dem Entzug des Nutzungsrechts geahndet werden. Dies trifft Vereinsmitglieder ebenso wie Nichtvereinsmitglieder.

Vorstand
TSV Müchingen
Abteilungsleitung Volleyball
TSV Münchingen